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   OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 10 ME 108/03   

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https://dejure.org/2003,32681
OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 10 ME 108/03 (https://dejure.org/2003,32681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2003 - 10 ME 108/03 (https://dejure.org/2003,32681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 10 ME 108/03 (https://dejure.org/2003,32681)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Sendezeit für unabhängige Dritte

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2004, 135
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß §

    Die Antragsgegnerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch des Senats in vergleichbaren Fällen (Senatsbeschl. v. 15.12.2003 - 10 ME 108/03 -, ZUM-RD 2004, 135 ff., und v. 19.3.2010 - 10 ME 439/08 - ZUM-RD 2010, 513 ff., juris) eine solche Anordnung durch den Direktor bislang nicht beanstandet worden ist.

    Das Verwaltungsgericht konnte jedenfalls für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes davon ausgehen, dass der Zulassung der Beigeladenen zu 1) nicht die Vorschrift des § 31 Abs. 3 Satz 1 RStV entgegensteht, wonach der Fensterprogrammanbieter - hier die Beigeladene zu 1) - nicht in einem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Hauptprogrammveranstalter - hier der Beigeladenen zu 2) - stehen darf (vgl. nochmals Senatsbeschl. v. 15.12.2003 - 10 ME 108/03 -, ZUM-RD 2004, 135 ff., und v. 19.3.2010 - 10 ME 439/08 - ZUM-RD 2010, 513 ff., juris).

  • VG Hannover, 27.11.2013 - 7 B 5663/13

    Umfang der Fernseh-Sendezeit für unabhängige Dritte in Gestalt eines

    Einer Anhörung der Beteiligten vor Anordnung der sofortigen Vollziehung bedurfte es nicht (h. A. in der Rechtsprechung, u.a. Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 822; Beschl. v. 15.12.2003 - 10 ME 108/03 -, ZUM-RD 2004, S. 135; Beschl. v. 19.03.2010 - 10 ME 439/08 -, ZUM-RD 2010, S. 513).
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